Neben meiner Tätigkeit als Familientherapeutin bin ich seit Ende 2019 als Verfahrensbeiständin an Familiengerichten tätig. Vor der Aufnahme dieser Tätigkeit habe ich eine Weiterbildung zum Verfahrensbeistand bei der Weiterbildungsinstitution Weinsberger Forum absolviert und erfolgreich abgeschlossen.
Als Verfahrensbeiständin bin ich tätig für die Familiengerichte, als sogenannter „Anwalt des Kindes”, gemäß § 158 FamFG.
Ich setze mich ein für Kinder und Jugendliche im familiengerichtlichen Verfahren. Als „Interessen des Kindes“ sind seine subjektiven Interessen = der Wille des Kindes und seine objektiven Interessen = das Kindeswohl definiert.
Dabei ist es mir wichtig, einen vertrauensvollen Kontakt zum Kind herzustellen und es über den Verlauf des Verfahrens und sein Ergebnis kindgerecht zu informieren.