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Willkommen auf meiner Seite. Ich helfe Ihnen bei Anliegen, die Sie nicht alleine meistern können und berate Sie zu verschiedenen Fragen. Schreiben Sie mir gerne für ein Beratungsgespräch.

Ich bin systemische Familientherapeutin mit langjähriger Erfahrung (seit 2012), spezialisiert auf Herausforderungen im familiären Zusammenleben – insbesondere bei Familien mit Migrationsgeschichte.

Seit 2019 bin ich zudem zertifizierte Verfahrensbeiständin und vertrete im Auftrag der Familiengerichte die Interessen von Kindern in familienrechtlichen Verfahren.

Darüber hinaus biete ich verschiedene Präventionskurse an, die in der Regel von den Krankenkassen bezuschusst werden.

 

Anliegen

Herausforderung in der Partnerschaft Lebensentscheidungen Krisen- und Stressmanagement Kindeswohl
Traumabewältigung.

Lösungen & Ressourcen

Gemeinsam suchen wir nach Lösungen und Ressourcen in Ihrem familiären System.

Methoden

Zu meinen Methoden des systemischen Ansatzes gehören zum Beispiel zirkuläres Fragen, Genogrammarbeit und die Arbeit mit Familienbrett.

Über mich

Meryem Bayrak
Dr. Meryem Bayrak - Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin – Systemische Familientherapeutin – Verfahrensbeiständin

Dr. Meryem Bayrak

Geboren in Krefeld. Jahrgang 1983, verheiratet, 2 Kinder

Diplom Sozialpädagogin/Diplom Sozialarbeiterin   

Systemische Familientherapeutin (IFS/DGSF

Verfahrensbeistand nach §158 FamFG

Entspannungspädagogin/Entspannungscoach

Promoviert an der Universität Duisburg-Essen

Thema der Dissertation:  Trennung und Scheidung bei Migrantenfamilien – „Junge Migrantenfamilien mit türkischer Herkunft in der Vor- und Nach – Scheidungsphase“

Sie sind bei mir richtig, wenn:

– Sie Probleme in Ihrer Ehe haben.

– Sie Begleitung bei Ihrer Scheidung brauchen.

– Sie vor ungelösten Fragen stehen.

Die Therapiepraxis

Systemische Familientherapie

Marta Sher - Shutterstock.com

Systemische Familientherapie

Ich bin seit 2012 von der IFS als systemische Familientherapeutin ausgebildet.  Zudem bin ich zertifiziertes Mitglied des Dachverbandes Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und habe in den letzten Jahren viele Familien betreut.

Dabei war es hilfreich den Blick auf das soziale Umfeld und den kulturellen Kontext meines Gegenübers zu haben.

Kontaktieren Sie mich gerne über das Kontaktformular oder schreiben Sie mir eine e-Mail. Ich melde mich so schnell wie möglich zurück.

Themen können sein:

– Partnerschaft

– Trennung und Scheidung

– Kindererziehung

– Resilienz

– Perspektivlosigkeit und Stressbewältigung

Alle glücklichen Familien gleichen einander. Jede unglückliche Familie ist auf ihre eigene Art unglücklich.

Tolstoi

Meist gestellte Fragen

In der systemischen Familientherapie werden Kommunikations – und Beziehungsbedingungen in einem System näher betrachtet. Probleme und Symptome werden nicht nur als Störung betrachtet, sondern eine Möglichkeit zur Neuorientierung. Ziel ist es, gemeinsam nach Ressourcen und Lösungen zu finden. Ich arbeite nach den ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für systemische Therapie (DGSF).

Selbstverständlich werde ich Ihre Informationen vertraulich behandeln und keine Daten weitergeben. Als Mitglied der DGSF verpflichte ich mich dazu, alle Mitteilungen von Ihnen entsprechend den gesetzlichen Regelungen vertraulich zu behandeln, auch über den Tod hinaus. Zudem sind die Datenschutzbestimmungen für jedes Mitglied des Systems zu gewährleisten. Mit dritten Personen wird nur unter Aufhebung der Schweigepflicht gesprochen.

Eine Sitzung dauert in der Regel 60-90 Minuten. Zwischen den Gesprächen liegen Abstände von 2-3 Wochen. Wie viele Sitzungen für Ihr Anliegen notwendig ist, kann im Voraus nicht bestimmt werden.

Die systemische Therapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren und wurde 2008 als psychotherapeutisches Verfahren anerkannt. Jedoch gehört sie in Deutschland noch nicht zu den Richtlinienverfahren der Krankenkassen. Deshalb werden die Kosten bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bei privaten Krankenkassen, der Beihilfe oder Zusatzversicherungen fragen Sie bitte Ihre Versicherung.

Die Therapiekosten können steuerlich abgesetzt werden (siehe § 33 EstG “aussergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art”).

Nein, Sie können als einzelne Person Ihr Anliegen und Ihr Familiengenogram mit mir gemeinsam bearbeiten.

Nein, meine Berufsbildung behandelt keine psychischen Erkrankungen. Außerdem verschreibe ich keine Medikamente.

Noch Fragen?

 

Hinweis

Absagen sind bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei späteren Absagen wird der volle Betrag für die versäumte Stunde in Rechnung gestellt.

 

Verfahrensbeistand

Mary Long - Shutterstock.com

Verfahrensbeistandschaft – Die Stimme des Kindes im gerichtlichen Verfahren

Als Verfahrensbeiständin setze ich mich dafür ein, dass die Perspektive und das Wohl des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren gehört und berücksichtigt wird.

Meine Tätigkeit als Verfahrensbeiständin übe ich seit Ende 2019 aus, nachdem ich eine zertifizierte Weiterbildung beim Weinsberger Forum erfolgreich abgeschlossen habe. Grundlage meiner Arbeit ist § 158 FamFG – der Verfahrensbeistand wird hier auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet.

Ich vertrete sowohl die subjektiven Interessen (den Willen des Kindes) als auch die objektiven Interessen (das Kindeswohl). Dabei ist es mir besonders wichtig, eine vertrauensvolle Beziehung zum Kind aufzubauen, ihm zuzuhören, seine Anliegen ernst zu nehmen und es altersgerecht über das Verfahren und seine Auswirkungen zu informieren.

Meine langjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe seit 2006 sowie meine systemtherapeutische Haltung fließen in meine Arbeit ein. Seit 2022 bin ich zusätzlich im Team Kindeswohl der Stadt Krefeld tätig – eine Aufgabe, die meine Perspektive auf die Lebensrealitäten von Kindern und Familien weiter vertieft hat.

Die Arbeit als Verfahrensbeiständin bedeutet für mich: das Kind in den Mittelpunkt zu stellen – mit Respekt, Einfühlungsvermögen und Klarheit.

Ich übernehme Verfahrensbeistandsaufträge für die Familiengerichte in türkischer und deutscher Sprache. 

Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. […]
4 § 158 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

Warum?

Gerichte müssen minderjährigen Kindern einen Verfahrenbeistand zur Verfügung stellen, damit hiermit Kindesinteressen verfolgt werden können.

Wie?

Der Verfahrenbeistand hat in diesem Rahmen die Interessen des Kindes festzustellen und vor Gericht zu vertreten. Dazu führt er Gespräche mit dem Kind und gegebenenfalls auch mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen. Eltern können verfahrensrechtlich die Bestellung eines Verfahrensbeistands nicht verhindern.

Warum ich?

Meine Muttersprache ist Türkisch und ich habe jahrelange Erfahrung in der Kinder-und Jugendhilfe und kann mich aufgrund von kulturellen und sprachlichen Fähigkeiten mit dem Kind austauschen, ohne dass es sich fremd fühlt.

Kontakt



Wenn Sie mir etwas mitteilen, mir eine Frage stellen oder den ersten Kontakt herstellen wollen, dann schreiben Sie mich gerne über das Kontaktformular an. Ich melde mich so schnell wie möglich zurück. In dringenden Fällen kontaktieren Sie mich bitte über meine Telefonnummer. Selbstverständlich wird Ihre Anfrage vertraulich behandelt. Gerne können wir anschließend einen Termin für eine Beratung in meiner Therapiepraxis vereinbaren.

 

Kontakformular

 

Sie finden mich hier (nur mit vorheriger Anmeldung):

Uerdinger Straße 188
47799 Krefeld-Deutschland